Kirchgemeindeversammlung

Die Kirchgemeindeversammlung ist die gesetzgebende Kraft in der Kirchgemeinde, vergleichbar mit der Gemeindeversammlung fĂĽr die politische Gemeinde.
In der Regel findet die Kirchgemeindeversammlung zweimal jährlich statt, im Juni und im Dezember. Geleitet wird sie durch die Präsidentin / den Präsidenten der Kirchgemeinde.
Die zu behandelnden Geschäfte werden durch den Kirchgemeinderat traktandiert und mindestens 30 Tage vor der Versammlung im E-Anzeiger öffentlich publiziert.
Zur Kirchgemeindeversammlung eingeladen sind alle reformierten stimmberechtigten Personen, welche mindestens 18 Jahre alt und seit mindestens drei Monaten in der Kirchgemeinde Vechigen wohnhaft sind.

Die nächste Kirchgemeindeversammlung findet am 15. Dezember um 10.30 Uhr statt.